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Herzlich Willkommen

Auf diesen Seiten finden Sie Informationen über meine Praxis, die Anmeldung, das therapeutische Angebot und über meine Person. 

Beobachten Eltern bei ihrem Kind Verhaltensauffälligkeiten, stellen sie psychische Veränderungen fest oder sorgen sich um die soziale Entwicklung ihres Kindes, so haben sie die Möglichkeit, sich an einen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu wenden. Jugendliche und junge Erwachsene (bis 21) können dies auch selbst tun. In meiner Praxis wird ausschließlich Einzelpsychotherapie angeboten.

Im Anschluss an die telefonische Anmeldung findet in der Regel ein Erstgespräch statt, zu dem die Eltern zunächst ohne ihr Kind kommen (bzw. in Absprache auch mit ihm). Daran schließen sich weitere sog. probatorische Sitzungen an, die u.a. der Diagnostik, dem gemeinsamen Erkennen von Ressourcen, dem Verstehen von Problemen, aber auch dem Aufbau einer therapeutischen Beziehung zum Kind/Jugendlichen und zu den Eltern dienen. Erst bei Ablauf dieser probatorischen Sitzungen wird gemeinsam entschieden, ob eine Therapie begonnen bzw. beim zuständigen Kostenträger beantragt werden soll.

Besteht zum Zeitpunkt der telefonischen Anmeldung nicht die Möglichkeit, sofort mit der Probatorik zu beginnen, kann zumindest zeitnah ein Vorgespräch vereinbart werden, welches der ausführlicheren Aufnahme der Vorstellungsgründe, der Indikationsstellung, der Beantwortung von Fragen der Eltern und/oder des Patienten sowie der gemeinsamen Planung des weiteren Vorgehens dient. 

Dies ermöglicht den Eltern und Patienten ein erstes Kennenlernen und erleichtert so die Entscheidung, ob eine etwaige Wartezeit in Kauf genommen werden kann bzw. soll.

Die Anmeldung erfolgt telefonisch; Telefonsprechzeiten (während der Schulzeit): Montag, Dienstag und Freitag von 7.30 bis 8.30 Uhr; Donnerstag von 14.00 bis 14.30 Uhr; am Mittwoch ist die Praxis geschlossen. Es kann immer auch eine Nachricht auf dem AB hinterlassen werden, ich rufe sobald als möglich zurück.

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt über die Chipkarte des Kindes/Jugendlichen (bei gesetzlich Versicherten) oder über Privatrechnung (Privatversicherte sollten sich über die jeweiligen Leistungen bei ihrer Versicherung erkundigen); eine Überweisung ist im Regelfall nicht erforderlich.